§
Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (GGV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Grundsatz für vorhandene Grundbuchblätter
§ 3Gestaltung und Führung neu anzulegender Gebäudegrundbuchblätter
§ 4Nachweis des Gebäudeeigentums oder des Rechts zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
§ 5Eintragung des dinglichen Nutzungsrechts
§ 6Eintragung des Gebäudeeigentums gemäß Artikel 233 §§ 2b und 8 EGBGB
§ 7Vermerk zur Sicherung der Ansprüche aus der Sachenrechtsbereinigung aus dem Recht zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
§ 8Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz für mehrere Berechtigte
§ 9Nutzungsrecht oder Gebäudeeigentum auf bestimmten Grundstücksteilen
§ 10Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz auf nicht bestimmten Grundstücken oder Grundstücksteilen
§ 11Widerspruch
§ 12Aufhebung des Gebäudeeigentums
§ 13Bekanntmachungen
§ 14Begriffsbestimmungen, Teilung von Grundstück und von Gebäudeeigentum
§ 15Überleitungsvorschrift