§ 11 GGVSeeZuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrDas Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ist, soweit es sich um den militärischen Bereich handelt, zuständige Behörde für Aufgaben nach
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