Wir verwenden Technologien, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten.
Die Ausführung von Java Script wird durch Ihren Browser unterbunden. Wir verwenden neben Zählpixeln auch Cookies, die für den Betrieb der Seite technisch notwendig sind, sowie Cookies, die zur statistischen Reichweitenmessung sowie Tracking genutzt werden können. Lehnen Sie nicht technisch notwendige Cookies ab, werden entsprechende Cookies nicht gesetzt und ein Tracking findet nicht statt. Einer statistische Reichweitenmessung mittels Cookie und/oder Zählpixel kann jederzeit widersprochen werden. Eine Profilbildung und/oder Zusammenführung von Nutzungsdaten mit weiteren Daten des Nutzers erfolgt nicht. Ein Rückschluss auf Ihre Person ist uns jeweilig nicht möglich. Weitere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie Widerspruchsmöglichkeiten, finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung
.
✖
§
Art 20 GKV-SolG
-
(XXXX) Art 9 bis 11
Art 12
Aufsicht zur Budgetierung 1999
Art 13
Ausgabenbegrenzung bei Strukturverträgen
Art 14
Gesamtvergütung der Vertragsärzte im Jahr 1999
Art 15
Budget- und Preisregelung vertragszahnärztlicher Versorgung im Jahr 1999
Art 16
Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget für 1999
Art 17
Festsetzung des Vertragsinhalts durch das Schiedsamt
Art 18
Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen
Art 19
Sonderkündigungsrecht
Art 20
Art 21
Ende der laufenden Wahlperiode der Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Art 22
Gebührenordnung für Zahnärzte
Art 23
Art 24
Übergangsregelung
Art 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Art 26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten