§
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes (GleibWV)

§ 1Wahlrechtsgrundsätze
§ 2Wahlberechtigung
§ 3Wählbarkeit
§ 4Fristen für die Wahl
§ 5Formen der Stimmabgabe
§ 6Pflichten der Dienststelle
§ 7Wahlvorstand
§ 8Bekanntgabe der Wählerinnenliste
§ 9Einspruch gegen die Wählerinnenliste
§ 10Wahlausschreiben
§ 11Bewerbung
§ 12Nachfrist für Bewerbungen
§ 13Bekanntgabe der Bewerbungen
§ 14Form und Inhalt der Stimmzettel
§ 15Ausübung des Wahlrechts
§ 16Stimmabgabe im Wahlraum
§ 17Briefwahl
§ 18Behandlung der Briefwahlstimmen
§ 19Elektronische Wahl
§ 20Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21Benachrichtigung der Bewerberinnen
§ 22Annahme der Wahl
§ 23Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
§ 24Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 25Auflösung des Wahlvorstandes
§ 26Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
§ 27Übergangsbestimmungen