§ 44 GmbHGStellvertreter von GeschäftsführernDie für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Geschäftsführern. |
§ 44 GmbHGStellvertreter von GeschäftsführernDie für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Geschäftsführern. |