§ 4 GNotKGAuftrag an einen NotarDie Erteilung eines Auftrags an einen Notar steht der Stellung eines Antrags im Sinne dieses Kapitels gleich. |
§ 4 GNotKGAuftrag an einen NotarDie Erteilung eines Auftrags an einen Notar steht der Stellung eines Antrags im Sinne dieses Kapitels gleich. |