§ 87 GNotKGSprechtage außerhalb der GeschäftsstelleHält ein Notar außerhalb seiner Geschäftsstelle regelmäßige Sprechtage ab, so gilt dieser Ort als Amtssitz im Sinne dieses Gesetzes. |
§ 87 GNotKGSprechtage außerhalb der GeschäftsstelleHält ein Notar außerhalb seiner Geschäftsstelle regelmäßige Sprechtage ab, so gilt dieser Ort als Amtssitz im Sinne dieses Gesetzes. |