§ 11 GrdstVG(1) Die Genehmigung kann unter der Bedingung erteilt werden, daß binnen einer bestimmten Frist
(2) Ist die Bedingung eingetreten, so hat die Genehmigungsbehörde hierüber auf Antrag eine Bescheinigung zu erteilen. |
§ 11 GrdstVG(1) Die Genehmigung kann unter der Bedingung erteilt werden, daß binnen einer bestimmten Frist
(2) Ist die Bedingung eingetreten, so hat die Genehmigungsbehörde hierüber auf Antrag eine Bescheinigung zu erteilen. |