§ 1 HdBALBVAnwendungsbereich(1) Diese Verordnung gilt für Professorinnen und Professoren der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Hochschule), die ein Amt der Besoldungsgruppen W 2 oder W 3 innehaben. (2) Die Verordnung regelt
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§ 1 HdBALBVAnwendungsbereich(1) Diese Verordnung gilt für Professorinnen und Professoren der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Hochschule), die ein Amt der Besoldungsgruppen W 2 oder W 3 innehaben. (2) Die Verordnung regelt
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