§ 5 HeimMindBauVFußbödenFußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein. |
§ 5 HeimMindBauVFußbödenFußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein. |