§
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
§ 3Anwendung auf das Wohnungseigentum
§ 4Pflicht zur Verbrauchserfassung
§ 5Ausstattung zur Verbrauchserfassung
§ 6Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
§ 6aAbrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
§ 6bZulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§ 7Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
§ 8Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
§ 9Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
§ 9aKostenverteilung in Sonderfällen
§ 9bKostenaufteilung bei Nutzerwechsel
§ 10Überschreitung der Höchstsätze
§ 11Ausnahmen
§ 12Kürzungsrecht, Übergangsregelung
§ 13(Berlin-Klausel)
§ 14(Inkrafttreten)
Anhang EVAuszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 1007)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -