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§
§ 13 HeizkostenV
(Berlin-Klausel)
§ 6a
Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
§ 6b
Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§ 7
Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
§ 8
Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
§ 9
Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
§ 9a
Kostenverteilung in Sonderfällen
§ 9b
Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
§ 10
Überschreitung der Höchstsätze
§ 11
Ausnahmen
§ 12
Kürzungsrecht, Übergangsregelung
§ 13
(Berlin-Klausel)
§ 14
(Inkrafttreten)
Anhang EV
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 1007)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -