§ 475h HGBAbweichende VereinbarungenIst der Einlagerer ein Verbraucher, so kann nicht zu dessen Nachteil von den §§ 475a und 475e Absatz 4 abgewichen werden. |
§ 475h HGBAbweichende VereinbarungenIst der Einlagerer ein Verbraucher, so kann nicht zu dessen Nachteil von den §§ 475a und 475e Absatz 4 abgewichen werden. |