§ 56 HwO(1) Die Satzung der Handwerksinnung bedarf der Genehmigung durch die Handwerkskammer des Bezirks, in dem die Handwerksinnung ihren Sitz nimmt. (2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn
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§ 56 HwO(1) Die Satzung der Handwerksinnung bedarf der Genehmigung durch die Handwerkskammer des Bezirks, in dem die Handwerksinnung ihren Sitz nimmt. (2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn
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