§ 26 IfSGTeilnahme des behandelnden ArztesDer behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach § 25 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen. |
§ 26 IfSGTeilnahme des behandelnden ArztesDer behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach § 25 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen. |