§ 210a InsOInsolvenzplan bei MasseunzulänglichkeitBei Anzeige der Masseunzulänglichkeit gelten die Vorschriften über den Insolvenzplan mit der Maßgabe, dass
|
§ 210a InsOInsolvenzplan bei MasseunzulänglichkeitBei Anzeige der Masseunzulänglichkeit gelten die Vorschriften über den Insolvenzplan mit der Maßgabe, dass
|