Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (IntBestG)
| | | | § 2 | Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr | § 3 | Auslandstaten | | |
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