§ 8 InVeKoSVBetriebsbezogene Angaben(1) Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben:
(2) Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben. |
§ 8 InVeKoSVBetriebsbezogene Angaben(1) Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben:
(2) Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben. |