§ 7 IRGMilitärische StraftatenDie Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht. |
§ 7 IRGMilitärische StraftatenDie Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht. |