§ 6 IStGHGBewilligung der ÜberstellungDie Überstellung darf, außer im Falle des § 32, nur bewilligt werden, wenn das Gericht sie für zulässig erklärt hat. |
§ 6 IStGHGBewilligung der ÜberstellungDie Überstellung darf, außer im Falle des § 32, nur bewilligt werden, wenn das Gericht sie für zulässig erklärt hat. |