Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchUV)
Eingangsformel | |
§ 1 | Durchführung der Untersuchungen |
§ 2 | Untersuchungsberechtigungsschein |
§ 3 | Erhebungsbogen |
§ 4 | Untersuchungsbogen |
§ 5 | Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten |
§ 6 | Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber |
§ 7 | Berlin-Klausel |
§ 8 | Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift |
Schlußformel | |
Anlage 1 | Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
Anlage 1a | (Farbe rot) Erhebungsbogen für die Nachuntersuchung nach dem Jugendschutzgesetz (JArbSchG) |
Anlage 2 | Zum Verbleib beim Untersuchenden Arzt Untersuchungsbogen |
Anlage 2a | (Farbe rot) Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Untersuchungsbogen |
Anlage 3 | Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten |
Anlage 3a | (Farbe rot) Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten |
Anlage 4 | Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber |
Anlage 4a | (Farbe rot) Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber |