§
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)

§ 1Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
§ 2Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
§ 3Vorschuss
§ 4Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
§ 4aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 4bElektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 4cRechtsbehelfsbelehrung
§ 5Fahrtkostenersatz
§ 6Entschädigung für Aufwand
§ 7Ersatz für sonstige Aufwendungen
§ 8Grundsatz der Vergütung
§ 8aWegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
§ 9Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher
§ 10Honorar für besondere Leistungen
§ 11Honorar für Übersetzer
§ 12Ersatz für besondere Aufwendungen
§ 13Besondere Vergütung
§ 14Vereinbarung der Vergütung
§ 15Grundsatz der Entschädigung
§ 16Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 17Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 18Entschädigung für Verdienstausfall
§ 19Grundsatz der Entschädigung
§ 20Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 21Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 22Entschädigung für Verdienstausfall
§ 23Entschädigung Dritter
§ 24Übergangsvorschrift
§ 25Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
Anlage 2(zu § 10 Absatz 1 Satz 1)
Anlage 3(zu § 23 Abs. 1)