§
Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG)

§ 1Geltungsbereich
§ 2Kostenfreiheit
§ 3Kostenfreie Amtshandlungen
§ 4Höhe der Kosten
§ 5Verjährung, Verzinsung
§ 5aElektronische Akte, elektronisches Dokument, Rechtsbehelfsbelehrung
§ 6Fälligkeit der Kosten im Allgemeinen
§ 7Fälligkeit bestimmter Auslagen
§ 8Vorschuss
§ 9Zurückbehaltungsrecht
§ 10Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung
§ 11Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses
§ 12Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen
§ 13Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung
§ 14Amtshandlungen auf Antrag
§ 15Datenabruf aus einem Register oder dem Grundbuch
§ 15aSchutzschriftenregister
§ 16Unternehmensregister
§ 16aBehördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes
§ 17Mahnung bei der Forderungseinziehung nach dem Justizbeitreibungsgesetz
§ 18Weitere Fälle der Kostenhaftung
§ 19Mehrere Kostenschuldner
§ 20Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen
§ 21Auskunft für wissenschaftliche Forschungsvorhaben
§ 22Einwendungen und gerichtliches Verfahren
§ 23Bekanntmachung von Neufassungen
§ 24Übergangsvorschrift
§ 25Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
Anlage(zu § 4 Absatz 1)Kostenverzeichnis