§
Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden (KartKrebs/KartZystV)

Eingangsformel
§ 1Züchtungs- und Haltungsverbot
§ 2Anzeigepflichten
§ 3Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken
§ 4Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone
§ 5Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone
§ 6Verwendung und Behandlung
§ 7Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen
§ 8Untersuchung von Anbauflächen
§ 9Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden
§ 10Amtliches Verzeichnis
§ 11Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden
§ 12Amtliches Bekämpfungsprogramm
§ 13Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen
§ 14Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln
§ 15Ausnahmen für Nachbau
§ 16Ordnungswidrigkeiten
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1(zu § 12)Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm
Anlage 2(zu § 14)Anerkannte Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung