§ 1 KartKrebs/KartZystVZüchtungs- und HaltungsverbotDas Züchten und das Halten von sowie das Arbeiten mit folgenden Schadorganismen sind verboten:
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§ 1 KartKrebs/KartZystVZüchtungs- und HaltungsverbotDas Züchten und das Halten von sowie das Arbeiten mit folgenden Schadorganismen sind verboten:
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