§ 7 KDVG 2003Ablehnung des Antrags(1) Das Bundesamt lehnt den Antrag ab, wenn
(2) Folgt die Antragstellerin oder der Antragsteller einer Ladung zur mündlichen Anhörung nicht, entscheidet das Bundesamt nach Aktenlage. |
§ 7 KDVG 2003Ablehnung des Antrags(1) Das Bundesamt lehnt den Antrag ab, wenn
(2) Folgt die Antragstellerin oder der Antragsteller einer Ladung zur mündlichen Anhörung nicht, entscheidet das Bundesamt nach Aktenlage. |