§ 44 KGSGErhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen InverkehrbringenBeim gewerblichen Inverkehrbringen ist der Maßstab des zumutbaren Aufwandes nach § 42 Absatz 1 Satz 3 nicht für Kulturgut anzuwenden,
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§ 44 KGSGErhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen InverkehrbringenBeim gewerblichen Inverkehrbringen ist der Maßstab des zumutbaren Aufwandes nach § 42 Absatz 1 Satz 3 nicht für Kulturgut anzuwenden,
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