§

§ 2 KHStatV

Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten sind:

1.
Krankenhäuser einschließlich Ausbildungsstätten und zusätzlich ab dem 1. Januar 2020 die Standorte der Krankenhäuser entsprechend dem Verzeichnis nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
2.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.