§
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin (KhWbAusbV)

Eingangsformel
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 7Ziel und Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereich Fertigen und Verzieren von Kerzen
§ 10Ziel und Zeitpunkt
§ 11Inhalt
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich Herstellen von Wachsprodukten
§ 14Prüfungsbereich Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen
§ 15Prüfungsbereich Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten
§ 16Prüfungsbereich Betriebliche Herstellungsprozesse
§ 17Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung
§ 19Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage(zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin