§ 4 KInvFErrGFinanzierung des SondervermögensDer Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung. |
§ 4 KInvFErrGFinanzierung des SondervermögensDer Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung. |