§ 1 | Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung |
§ 2 | Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung |
§ 3 | Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz |
§ 4 | Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung |
§ 5 | Mitteilungen an das Jugendamt |