§ 7 KlimaBergVZusätzliche Pausen(1) Neben den gesetzlichen Pausen sind zusätzliche Pausen zu gewähren
(2) Die Pausen sind auf die Beschäftigungszeiten anzurechnen. |
§ 7 KlimaBergVZusätzliche Pausen(1) Neben den gesetzlichen Pausen sind zusätzliche Pausen zu gewähren
(2) Die Pausen sind auf die Beschäftigungszeiten anzurechnen. |