§
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV)

§ 1Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2Berechnung des geschätzten Vertragswerts
§ 3Laufzeit von Konzessionen
§ 4Wahrung der Vertraulichkeit
§ 5Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 6Dokumentation und Vergabevermerk
§ 7Grundsätze der Kommunikation
§ 8Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 9Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 10Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 11Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 12Allgemeine Grundsätze
§ 13Verfahrensgarantien
§ 14Umgehungsverbot
§ 15Leistungsbeschreibung
§ 16Vergabeunterlagen
§ 17Bereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 18Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen
§ 19Konzessionsbekanntmachung
§ 20Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
§ 21Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
§ 22Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
§ 23Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
§ 24Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 25Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
§ 26Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
§ 27Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 28Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
§ 29Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
§ 30Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 31Zuschlagskriterien
§ 32Aufhebung von Vergabeverfahren
§ 33Vergabe von Unteraufträgen
§ 34Übergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 35Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen
§ 36Fristberechnung