§ 1 KosmetikerMstrVGegenstandDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen. |
§ 1 KosmetikerMstrVGegenstandDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen. |