§ 26 KrWaffKontrGVor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte GenehmigungenGenehmigungen, die im vorläufigen Genehmigungsverfahren auf Grund des Artikels 26 Abs. 2 des Grundgesetzes erteilt worden sind, gelten als nach diesem Gesetz erteilt. |
§ 26 KrWaffKontrGVor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte GenehmigungenGenehmigungen, die im vorläufigen Genehmigungsverfahren auf Grund des Artikels 26 Abs. 2 des Grundgesetzes erteilt worden sind, gelten als nach diesem Gesetz erteilt. |