§ 25 KWKG 2020KältespeicherDie §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden. |
§ 25 KWKG 2020KältespeicherDie §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden. |