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§
§ 7d KWKG 2020
(weggefallen)
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Anschluss- und Abnahmepflicht
§ 4
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
§ 5
Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
§ 6
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 7
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 7a
Bonus für innovative erneuerbare Wärme
§ 7b
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
§ 7c
Kohleersatzbonus
§ 7e
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
§ 8
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 8a
Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
§ 8b
Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
§ 8c
Ausschreibungsvolumen
§ 8d
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung
§ 9
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
§ 10
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 11
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
§ 12
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt