§ 6 LandBauMechMstrVSituationsaufgabe(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk. (2) Als Situationsaufgabe ist die nachstehend aufgeführte Aufgabe auszuführen: (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet. |