§ 1 LebensMAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk wird staatlich anerkannt. |
§ 1 LebensMAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk wird staatlich anerkannt. |