§ 2 LeistBeschVDie Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern beraten die Anforderungsbehörden bei der Vorbereitung und Durchführung von Anforderungen nach dem Bundesleistungsgesetz. Sie können sich hierbei vor allem über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens oder einzelner Gewerbezweige gutachtlich äußern und Vorschläge unterbreiten. Sie können ferner von den Anforderungsbehörden um gutachtliche Äußerung darüber ersucht werden, ob im Einzelfall durch eine Anforderung
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