§
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Weitere Begriffsbestimmungen
§ 4Vorschriften und Ermächtigungen zum Geltungsbereich
§ 5Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 7Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
§ 8Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
§ 9Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
§ 10Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
§ 11Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 12Weitere Verbote
§ 13Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
§ 14Weitere Ermächtigungen
§ 15Deutsches Lebensmittelbuch
§ 16Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
§ 17Verbote
§ 17aVersicherung
§ 19Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 20Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
§ 21Weitere Verbote sowie Beschränkungen
§ 22Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23aErmächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
§ 23bWeitere Ermächtigungen für Arzneifuttermittel
§ 24Gewähr für bestimmte Anforderungen
§ 25Mitwirkung bestimmter Behörden
§ 26Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 27Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 28Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 29Weitere Ermächtigungen
§ 30Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 31Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
§ 32Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 33Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 34Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 35Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
§ 36Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
§ 37Weitere Ermächtigungen
§ 38Zuständigkeit, Aufgabe und gegenseitige Information
§ 38aÜbermittlung von Daten über den Internethandel
§ 38bUnterrichtung von Telemediendiensteanbietern
§ 39Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden
§ 39aMaßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden
§ 40Information der Öffentlichkeit
§ 42Durchführung der Überwachung
§ 43Probenahme
§ 43aProbenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
§ 44Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 44aMitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 45Schiedsverfahren
§ 46Ermächtigungen
§ 47Weitere Ermächtigungen
§ 48Landesrechtliche Bestimmungen
§ 49Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
§ 49aZusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 50Monitoring
§ 51Durchführung des Monitorings
§ 52Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 53Verbringungsverbote
§ 54Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 55Mitwirkung der Zollbehörden
§ 56Ermächtigungen
§ 57Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
§ 57aErmächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung
§ 57bWeitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen
§ 57cÜberwachung
§ 57dAusführung durch die Länder im Auftrag des Bundes
§ 58Strafvorschriften
§ 59Strafvorschriften
§ 60Bußgeldvorschriften
§ 61Einziehung
§ 62Ermächtigungen
§ 64Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
§ 65Aufgabendurchführung
§ 66Statistik
§ 67Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
§ 68Zulassung von Ausnahmen
§ 69Zulassung weiterer Ausnahmen
§ 70Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 71Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 72Außenverkehr
§ 73Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 74Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
§ 75Übergangsregelungen