§ 14 LuftPersVDV 2Schleppberechtigung (zu § 84 LuftPersV)Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage 11 durchzuführen. |
§ 14 LuftPersVDV 2Schleppberechtigung (zu § 84 LuftPersV)Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage 11 durchzuführen. |