§

§ 18 LuftPersVDV 2

Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 89 LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 89 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15B.

(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 15C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 15D zu vermitteln.

(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Kenntnisse besitzt.

(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.


§ 8Segelflugzeugführer (zu § 36 LuftPersV)
§ 9Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 40a LuftPersV)
§ 10Freiballonführer (zu § 46 LuftPersV)
§ 11Luftschiffführer (zu § 50 LuftPersV)
§ 12Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 62 LuftPersV)
§ 13Kunstflugberechtigung (zu § 81 LuftPersV)
§ 14Schleppberechtigung (zu § 84 LuftPersV)
§ 15Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 85 LuftPersV)
§ 16Streu- und Sprühberechtigung (zu § 86 LuftPersV)
§ 17Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (zu § 88a LuftPersV)
§ 18Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 89 LuftPersV)
§ 19Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 94 LuftPersV)
§ 20Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 95 LuftPersV)
§ 21Unterschiedsschulung, Vertrautmachen
§ 22Inkrafttreten
Anlage 1ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer(zu § 4)
Anlage 1BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Anlage 1CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Anlage 1DPraktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Anlage 2ALehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu § 5)
Anlage 2BPraktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu §§ 5 und 9)