§ 40 LuftVOMindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und GIn den Lufträumen der Klassen F und G gelten ergänzend zu Anhang SERA.5001 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 folgende Mindestwerte für Flugsicht:
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§ 40 LuftVOMindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und GIn den Lufträumen der Klassen F und G gelten ergänzend zu Anhang SERA.5001 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 folgende Mindestwerte für Flugsicht:
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