§
Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MAKV)

Eingangsformel
§ 1Bereitstellung von und Anspruch auf Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern
§ 2Vergütung der Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung von monoklonalen Antikörpern
§ 3Fahrkosten
§ 4Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Lagerung, Verteilung, Abgabe und Abholung der Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern sowie deren Abrechnung
§ 5Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
§ 6Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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