§
Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFinHwgebV)

Eingangsformel
§ 1Spezielle Beschäftigte für die Bearbeitung von Verstoßmeldungen
§ 2Spezielle Kommunikationskanäle
§ 3Allgemeine Informationen zu Verstoßmeldungen
§ 4Information von meldenden Personen
§ 5Dokumentation von Verstoßmeldungen
§ 6Vertraulichkeit und Datensicherheit
§ 7Weitergabe von Daten
§ 8Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 9Inkrafttreten