§ 2 MautRegVDatenübermittlungUnbeschadet des § 9 Absatz 2 Satz 1 des Mautsystemgesetzes übermitteln die in Bund und Ländern für die Erhebung der Maut zuständigen Behörden dem Bundesamt für Güterverkehr die Angaben nach
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§ 2 MautRegVDatenübermittlungUnbeschadet des § 9 Absatz 2 Satz 1 des Mautsystemgesetzes übermitteln die in Bund und Ländern für die Erhebung der Maut zuständigen Behörden dem Bundesamt für Güterverkehr die Angaben nach
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