§ 21 MBankDVDVPrüfungskommission(1) Eine Prüfungskommission besteht in der Regel aus
(2) Die Mitglieder der Prüfungskommission sind bei ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig und nicht weisungsgebunden. |
§ 21 MBankDVDVPrüfungskommission(1) Eine Prüfungskommission besteht in der Regel aus
(2) Die Mitglieder der Prüfungskommission sind bei ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig und nicht weisungsgebunden. |