§
Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Münzstücken zum Schutz deutscher Euro-Gedenkmünzen (MedaillenV)

Eingangsformel
§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Verbote
§ 3Ausnahmen
§ 4Bereits hergestellte Medaillen und Münzstücke
§ 5Ordnungswidrigkeiten
§ 6Inkrafttreten
Anlage(zu § 1 Nr. 1)Erscheinungsbild des Euro-Zeichens