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Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Messstellenbetrieb
§ 4Genehmigung des grundzuständigen Messstellenbetriebs
§ 5Auswahlrecht des Anschlussnutzers
§ 6Auswahlrecht des Anschlussnehmers; Folgen für das Auswahlrecht des Anschlussnutzers
§ 7Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; besondere Kostenregulierung
§ 8Messstelle
§ 9Messstellenverträge
§ 10Inhalt von Messstellenverträgen
§ 11Dokumentationspflicht; Sicherstellung des Messstellenbetriebs
§ 12Rechte des Netzbetreibers
§ 13Nutzung des Verteilernetzes zur Datenübertragung
§ 14Wechsel des Messstellenbetreibers
§ 15Mitteilungspflichten beim Übergang
§ 16Übergang technischer Einrichtungen; Meldepflicht
§ 17Wechsel des Anschlussnutzers
§ 18Ausfall des Messstellenbetreibers
§ 19Allgemeine Anforderungen an Messsysteme
§ 20Anbindbarkeit von Messeinrichtungen für Gas an das Smart-Meter-Gateway
§ 21Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme
§ 22Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtlinien
§ 23Sichere Anbindung an das Smart-Meter-Gateway
§ 24Zertifizierung des Smart-Meter-Gateway
§ 25Smart-Meter-Gateway-Administrator; Zertifizierung
§ 26Aufrechterhaltung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus
§ 27Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien; Ausschuss Gateway-Standardisierung
§ 28Inhaber der Wurzelzertifikate
§ 29Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
§ 30Technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen
§ 31Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen; Preisobergrenzen
§ 32Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen
§ 33Netzdienlicher und marktorientierter Einsatz
§ 34Anpassung von Preisobergrenzen
§ 35Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs
§ 36Ausstattungspflichten und freie Wahl des Messstellenbetreibers
§ 37Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers
§ 38Zutrittsrecht
§ 39Liegenschaftsmodernisierung
§ 40Anbindungsverpflichtung
§ 41Möglichkeit zur Übertragung der Grundzuständigkeit
§ 42Fristen
§ 43Folgen einer erfolgreichen Übertragung der Grundzuständigkeit
§ 44Scheitern einer Übertragung der Grundzuständigkeit
§ 45Pflicht zur Durchführung des Verfahrens zur Übertragung der Grundzuständigkeit
§ 46Verordnungsermächtigungen
§ 47Festlegungen der Bundesnetzagentur
§ 48Übergangsvorschrift
§ 49Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 50Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§ 51Anforderungen an die Verarbeitung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators
§ 52Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation
§ 53Auskunftsrechte des Anschlussnutzers
§ 54Transparenzvorgaben für Verträge
§ 55Messwerterhebung Strom
§ 56Erhebung von Netzzustandsdaten
§ 57Erhebung von Stammdaten
§ 58Messwerterhebung Gas
§ 59Weitere Datenerhebung
§ 60Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung
§ 61Verbrauchsinformationen für den Anschlussnutzer bei intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
§ 62Messwertverarbeitung zu Zwecken des Anlagenbetreibers
§ 63Übermittlung von Stammdaten; Löschung
§ 64Übermittlung von Netzzustandsdaten; Löschung
§ 65Weitere Datenübermittlung
§ 66Messwertnutzung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung
§ 67Messwertverarbeitung zu Zwecken des Übertragungsnetzbetriebs und der Bilanzkoordination; Übermittlungspflicht; Löschung
§ 68Messwertverarbeitung zu Zwecken des Bilanzkreisverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung
§ 69Messwertverarbeitung zu Zwecken des Energielieferanten; Übermittlungspflicht; Löschung
§ 70Messwertverarbeitung auf Veranlassung des Anschlussnutzers; weiterer Datenaustausch
§ 71Nachprüfung der Messeinrichtung; Haftung bei Beschädigungen
§ 72Öffentliche Verbrauchseinrichtungen
§ 73Verfahren bei rechtswidriger Inanspruchnahme
§ 74Verordnungsermächtigung
§ 75Festlegungen der Bundesnetzagentur
§ 76Aufsichtsmaßnahmen der Bundesnetzagentur
§ 77Bericht der Bundesnetzagentur
Anlage(zu § 22 Absatz 2 Satz 1)Übersicht über die Schutzprofile und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik